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Was ist Verhinderungspflege? Einfach erklärt für Angehörige und Senioren (nach § 39 SGB XI)

Verhinderungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung. Doch was bedeutet das genau – und wer kann sie in Anspruch nehmen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was Verhinderungspflege ist, wie sie funktioniert und was sich ab dem 1. Juli 2025 geändert hat.




Was bedeutet Verhinderungspflege?



Wenn pflegende Angehörige – zum Beispiel Kinder, Ehepartner oder Nachbarn – eine Pause brauchen, selbst krank werden oder in den Urlaub fahren, dann springt die sogenannte Verhinderungspflege ein.


Das bedeutet: Die Pflege wird in dieser Zeit von einer Ersatzpflegeperson oder einem Pflegedienst übernommen.




Grundlage: § 39 SGB XI



Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im Sozialgesetzbuch XI, § 39. Dort steht, dass Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 oder höher Anspruch auf Verhinderungspflege haben, wenn sie vorher mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurden.




Wieviel Geld gibt es für die Verhinderungspflege?



Bis zum 30. Juni 2025 galt:


  • Pflegekassen übernehmen bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

  • Zusätzlich konnten bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege angerechnet werden.

    ➡️ Maximal möglich: 2.418 Euro pro Jahr.





Neu ab dem 1. Juli 2025:

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)



Mit der neuen Regelung wird es einfacher und flexibler:


✅ Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt zum „Gemeinsamen Jahresbetrag“.

✅ 3.539 Euro pro Jahr stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung.

✅ Das Geld kann nach Bedarf aufgeteilt werden – z. B. für einen Pflegedienst, eine Ersatzpflegeperson oder einen Kurzzeitpflegeplatz.

✅ Auch Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten ab sofort 5.677 Euro pro Jahr.




Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?



  • Bis zu 6 Wochen im Jahr (42 Kalendertage)

  • Die Pflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise organisiert werden



Beispiel:

🕐 Sie brauchen nur 3 Stunden am Nachmittag? – Kein Problem!

🏖️ Oder doch eine Woche Erholung? – Auch das geht!




Wer darf die Pflege übernehmen?



  • Ein ambulanter Pflegedienst

  • Verwandte oder Freunde (auch bis 2. Grad – z. B. Kinder, Enkel, Geschwister)

  • Ehrenamtliche Helfer oder Nachbarn



Wichtig:

➡️ Wenn nahe Angehörige pflegen, gelten besondere Abrechnungsregeln (z. B. nur Erstattung von Auslagen).

➡️ Professionelle Pflegedienste können direkt mit der Pflegekasse abrechnen.




So beantragen Sie Verhinderungspflege:



  1. Pflegegrad prüfen (mind. Stufe 2)

  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos möglich)

  3. Nachweise einreichen (z. B. Rechnung vom Pflegedienst)

  4. Auszahlung oder direkte Abrechnung erfolgt




Unser Fazit:



Verhinderungspflege bedeutet Entlastung.

Für Sie als pflegende Angehörige, aber auch für Pflegebedürftige selbst. Nutzen Sie die neue Regelung ab Juli 2025, um flexibel und bedarfsgerecht Unterstützung zu erhalten – ohne komplizierte Umwege.

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