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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – So nutzt Du die 131 € richtig

Aktualisiert: 14. Mai

Was ist der Entlastungsbetrag?Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für Unterstützung im Alltag.

Wofür kannst Du ihn nutzen?

  • Haushaltshilfe (z. B. Wäsche, Einkauf)

  • Unterstützung bei Arztbesuchen (Fahrdienst/Begleitung)

  • Betreuung zu Hause (z. B. durch Betreuungskraft)

  • Angebote der Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe

Wie bekommst Du ihn?Die Leistung muss über einen anerkannten Dienstleister erfolgen. Unser Pflegedienst ist abrechnungsberechtigt – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.


Tipp: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich eingesetzt werden!

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