Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – So nutzt Du die 131 € richtig
- appverwaltung
- 14. Mai
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Aktualisiert: 14. Mai
Was ist der Entlastungsbetrag?Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für Unterstützung im Alltag.
Wofür kannst Du ihn nutzen?
Haushaltshilfe (z. B. Wäsche, Einkauf)
Unterstützung bei Arztbesuchen (Fahrdienst/Begleitung)
Betreuung zu Hause (z. B. durch Betreuungskraft)
Angebote der Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe
Wie bekommst Du ihn?Die Leistung muss über einen anerkannten Dienstleister erfolgen. Unser Pflegedienst ist abrechnungsberechtigt – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Tipp: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich eingesetzt werden!
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