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Leistungskatalog nach §36 SGB XI

Im Rahmen des § 36 SGB XI bieten wir Ihnen professionelle Pflegesachleistungen an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.

Leistungskomplexsystem, Punktwert 0,0759 - regionales Entgelt 2025 + 10 Prozent 

Präambel Die gewählten Leistungen richten sich nach den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen, dem Pflegebedarf sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der an der Pflege beteiligten Personen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation, Anleitung und Befähigung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der Förderung der Selbständigkeit erbracht.Bei den Leistungsinhalten wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen stellt keine eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen.Das Vorbereiten und Aufräumen des unmittelbaren Arbeitsbereiches ist Bestandteil jedes Einsatzes.Nimmt der Pflegebedürftige auf eigenen Wunsch nicht alle Tätigkeiten einer Leistung in Anspruch, so führt das nicht zu einer Änderung der Punktzahl und der damit verbundenen Vergütung.Mehrere Pflegebedürftige können Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Synergien sollen u. a. für die Betreuung der beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden.Leistungen, die der Pflegebedürftige über die Begrenzung in den Erläuterungen hinaus mit dem Pflegedienst vereinbart, sind als Privatleistung vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Leistungskomplex
Leistungsart
Leistungsinhalt
Preis je Einheit
Erläuterungen
LK 01
Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes
Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen  Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) An-/Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung  Benutzen der Toilette / des Toilettenstuhls Teilwaschen  Mundpflege und Zahnpflege  Kämmen
28,08 €
je Einsatz nicht mit LK 2, 2a, 3, 4, 4a und 8 abrechenbar
LK 02
Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett
Unterstützung beim Aufrichten / Hinsetzen bzw. Hinlegen An-/Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung Teilwaschen Mundpflege und Zahnpflege Kämmen
15,94 €
je Einsatz nicht mit LK 1, 2a, 3, 4 und 4a abrechenbar
LK 02a
Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes (ohne Transferleistungen)
An-/ Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung Teilwaschen Mundpflege und Zahnpflege Kämmen
15,94 €
je Einsatz nicht mit LK 1, 2, 3, 4 und 4a abrechenbar
LK 03
Große Morgen-/ Abendtoilette
Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) An-/Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung Benutzen der Toilette / des Toilettenstuhls Waschen / Duschen / Baden. Rasieren Mundpflege und Zahnpflege Kämmen
44,02 €
je Einsatz nicht mit LK 1, 2, 2a, 4, 4a und 8 abrechenbar
LK 04
Große Morgen-/ Abendtoilette
Unterstützung beim Aufrichten / Hinsetzen bzw. Hinlegen An-/Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung Waschen Rasieren Mundpflege und Zahnpflege Kämmen
31,88 €
je Einsatz nicht mit LK 1, 2, 2a, 3 und 4a abrechenbar
LK 04a
Große Morgen-/ Abendtoilette
Waschen / Duschen / Baden Rasieren Mundpflege und Zahnpflege Kämmen
31,88 €
je Einsatz nicht mit LK 1, 2, 2a, 3 und 4 abrechenbar
LK 05
Lagern
Körper- und situationsgerechtes Lagern Mobilisierung
6,83 €
abrechenbar bei bettlägerigen oder in der Mobilität erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen
LK 06
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Vorbereitung und Einnehmen der Essensposition Unterstützung beim Essen und Trinken
20,49 €
abrechenbar, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist
LK07
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Aufbereitung und Richten der Sondenkost Sachgerechte Verabreichung der Sondenkost Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung von Sondenkost
6,83 €
LK 08
Darm - Blasenentleerung
Ggf. Fortbewegen innerhalb der Wohnung (als Transferleistung) Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung Unterstützung bei Inkontinenz Intimhygiene und zugehörige Hautpflege Säuberung des Pflegebereiches von Verunreinigungen durch Ausscheidungen sowie ggf. die Entsorgung von Ausscheidungen ggf. das dazugehörige An- und Auskleiden
12,14 €
je Einsatz nicht mit LK 1 und 3 abrechenbar
LK 09
Hilfe bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Treppensteigen
6,07 €
LK 10
Begleitung außer Haus
Begleitung zu Aktivitäten (ohne Wartezeit), bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist  (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
47,82 €
max. 10x im Monat abrechenbar Besteht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehenden Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen.
LK 11
Beheizen der Wohung
Beschaffung des Heizmaterials aus dem Vorrat des Haushaltes Heizen Entsorgung der Rückstände im Hausmüll
8,35 €
LK 12
Aufräumen und / oder Reinigung der Wohnung
Reinigung der Wohnung Lebensbereiches (umfasst i. d. R. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur) Trennung und Entsorgung des Abfall
9,87 €
Bündelung möglich
LK 13
Wäscheversorgung
Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. Bügeln) Einräumen der Wäsche
28,84 €
LK 13a
Wechsel der Bettwäsche
Wechsel der Bettwäsche
9,11 €
LK 14
Einkaufen
Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes das Einkaufen von  a. Lebensmitteln   b. sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, z.B. Gesichtscreme und Putzmittel Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Schrank
4,86 €
Bündelung möglich
LK 15
Zubereiten einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Kochen Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken Spülen Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches
22,01 €
nicht bei essen auf Rädern max. 3x am Tag abrechenbar
LK 16
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegbedürftigen
Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken Spülen Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches
5,31 €
max. 3x am Tag abrechenbar In begründeten Fällen, z.B. bei Schluckstörungen, ist eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen.
LK 16a
Aufbereiten einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken Spülen Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches
7,59 €
z.B. Essen auf Rädernmax. 3x am Tag abrechenbar
LK 17
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Einschätzung der Pflegesituation Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. Durchführung einer Kurzintervention Weitergabe von Informationen und Hinweisen auf vorhandeneAuskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflege-bedürftige und ihre Angehörigen Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation Dokumentation des Beratungseinsatzes
68,31 €
LK 18
Erstbesuch
Anamnese Pflegeplanung Beratung zum/Abschluss eines Pflegevertrages
83,49 €
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Pflegebedürftigen beauftragt wird.
LK 18a
Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation
Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld Aktualisierung der Pflegeplanung Beratung bei der Auswahl der Leistungen Anpassung des Pflegevertrages bei Bedarf Beratung und Planung pflegerischer Maßnahmen in der finalen Lebensphase
58,44 €
bei erheblicher Änderung der Pflegesituation max. 2x im Jahr abrechenbar Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen.

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